Unter Einschleusen versteht man Ermöglichung der unerlaubten Einreise einer Person in einen Staat, in dem sie keinen Aufenthaltsstatus besitzt.
Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt in der Slowakei sind nach § 355 des slowakischen Strafgesetzes strafbar. Abhängig von den konkreten Umständen kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen, Verbrechen oder sogar ein besonders schweres Verbrechen handeln.
Eine Person begeht diese Straftat, wenn sie organisiert, ermöglicht oder hilft einer anderen Person, die nicht Staatsbürger der Slowakischen Republik ist oder ihren ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik nicht hat, Staatsgrenzen der Slowakischen Republik illegal zu überschreiten. Die Straftat des Einschleusens im Sinn dieses Absatzes wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren bestraft.
Eine Erhöhung des Strafsatzes tritt ein, wenn der Täter zusätzlich die Absicht hat, einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu erlangen. In diesem Fall erhöht sich die Freiheitsstrafe auf 3 bis zu 8 Jahren.
Bei Erfüllung weiterer erschwerenden Umstände kann der Strafsatz auf 7 bis zu 10 Jahren erhöht werden, wenn der Täter:
a) für sich oder einen anderen einen größeren Vorteil erlangt, d. h. mindestens 2 660 EUR,
b) die Straftat aus einem besonderen Motiv begeht,
c) in einer Weise, die das Leben und die Gesundheit der geschleusten Personen gefährden oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Misshandlung der geschleusten Personen nach sich ziehen kann,
d) die Straftat mit einer ernsthafteren Handlungsweise begeht – dieser Punkt umfasst auch das Einschleusen von mehreren Personen, d. h. mehr als zwei Personen.
Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren, wenn er die Straftat begeht und:
a) schwere Körperverletzungen oder Tod verursacht,
b) für sich oder einen anderen einen erheblichen Vorteil erlangt, d. h. mindestens 26 600 EUR,
c) als Mitglied einer gefährlichen Gruppe agiert.
Zuletzt die höchstmögliche Freiheitsstrafe beträgt von 12 bis zu 20 Jahren, wenn der Täter die Straftat begeht und:
a) schwere Körperverletzung oder Tod mehrerer Personen verursacht,
b) einen Vorteil des enormen Ausmaßes erlangt, d. h. mindestens 133 000 EUR,
c) zwar während Krisensituation.
Da es sich bei der Schleusungskriminalität um ein internationales und sehr dynamisches Problem handelt, ist die internationale Zusammenarbeit der EU-Länder notwendig.
In der Slowakei wird die Straftat Einschleusen von Ausländernnicht auf die leichte Schulter genommen. Die Strafen für Begehung dieser Straftat sind sehr hoch im Vergleich zu Geld, das die Täter gewinnen können.
Wurde jemand, der Ihnen nahesteht, in der Slowakei wegen Einschleusen von Ausländern festgenommen? Wenden Sie sich an unsere Kanzlei und lassen Sie sich von uns beraten.