Die Erstberatung dient dazu, uns über Ihre rechtliche Angelegenheit zu informieren und uns mitzuteilen, welche rechtliche Schritte Sie bereits unternommen haben und welche Ziele Sie erreichen möchten. Unsere Kanzlei bewertet den Sachverhalt sachlich und rechtlich, schlägt konkrete Lösungswege vor, weist auf die rechtlichen Risiken hin, analysiert, welche Alternativen im Hinblick auf Ihre Zielsetzungen am effektivsten wären und ob und ggf. welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten. Zum Schluss der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen Höhe und Art einer möglichen Vergütung für unsere Rechtsdienstleistungen (Stundensatz, Erfolgshonorar, Anteils- oder Pauschalhonorar, Übernahme des Honorars durch Ihre Rechtsschutzversicherung, etc.). Alle Informationen aus der Erstberatung erhalten Sie im Anschluss auch noch per E-Mail. Anhand dieser Informationen können Sie sich dann entscheiden, ob Sie weitere Dienstleistungen unserer Kanzlei in Anspruch nehmen möchten.
Der Pauschalbetrag schließt die oben aufgeführten Tätigkeiten ein. Der Zweck der Erstberatung ist eine rechtliche Grundanalyse und eine kurze Einschätzung des Falles (es handelt sich um keine ausführliche und verbindliche Rechtsberatung).