Haben Sie vor, eine Marke und/oder ein Geschmacksmuster auf Unions- oder Nationalebene anzumelden? Dann haben wir für Sie einen Tipp, um 50% der Marken- und/oder Geschmacksmustergebühr zu sparen.
Das Förderprogramm Ideas Powered for Business SME Fund bietet Unternehmern die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der 50% Grundgebühren für Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldungen auf Unions- oder Nationalebene zu stellen. Das Hauptziel dieses Förderprogramms ist, Unternehmer zu unterstützen, die ihre Rechte an geistigem Eigentum schützen möchten.
Der Förderantrag kann von kleinen und mittleren Unternehmern mit Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten gestellt werden, die an der Eintragung einer Marke und/oder eines Geschmacksmusters interessiert sind. Der Antrag kann nur innerhalb vorgegebener Fristen gestellt werden. Für das Jahr 2021 gibt es nur noch eine mögliche Antragsfrist vom 1.9.2021 bis 30.9.2021 (ZEITRAUM 5).
Der Antrag wird elektronisch in der Sprache Ihrer Wahl (z. B. Deutsch) gestellt. Nach dem Ablauf der Frist werden die Anträge bewertet und Förderentscheidungen übermittelt. Anschließend müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der positiven Förderentscheidung den Antrag auf Eintragung einer Marke und/oder eines Geschmacksmusters stellen. Nach der Bezahlung der Antragsgebühr (z. B. bei Online-Anmeldung einer Marke auf Unionsebene inkl. eine Klasse beträgt die Grundgebühr 850 €) ist dann nur noch ein Antrag auf Erstattung von 50 % der Grundgebühren zu stellen, wobei die maximale Höhe der Förderung pro Antragsteller 1.500 Euro beträgt.
Die Beantragung einer Förderung ist anspruchslos. Alle Informationen zum Förderprogramm und detaillierte Bedingungen finden Sie unter:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/cs/online-services/sme-fund
Wenn Sie sich jedoch keinen Rat wissen, helfen wir Ihnen gerne weiter.