In der Slowakei bemessen sich die Kosten für das Nachlassverfahren an der Höhe des Nachlasses. Grundkosten des Erbschaftsverfahrens bestehen aus der Gerichtsgebühr und Kosten des Notars bei dem Nachlassverfahren. Falls Sie sich noch von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, sollten Sie auch mit dem Kosten des Rechtsanwalts rechnen.
Gerichtsgebühr
Laut dem slowakischen Gesetz über Gerichtskosten sollten Erben Gerichtsgebühren tragen. Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühr ist der Wert des Nachlasses.
Für Erbschaftsverfahren
bis 3.319 Euro des Erbschaftswerts ist die Gerichtsgebühr in der Höhe von 6,50 Euro,
bis 9.958 Euro des Erbschaftswerts ist die Gerichtsgebühr in der Höhe von 16,50 Euro,
über 9.958 Euro ist die Gerichtsgebühr 0,2 % vom Wert der Erbschaft, maximal 165,50 Euro.
Die Gerichtsgebühren bei dem Erbschaftsverfahren dürfen nicht höher sein als 165,50 EUR.
Kosten des Notars bei dem Nachlassverfahren
Für das Nachlassverfahren wird die Vergütung des Notars als Gerichtskommissär prozentual festgelegt. Grundlage ist der allgemeine Wert des Nachlasses des Erblassers:
aus den ersten 3 300 EUR des Werts des Nachlasses …….…….…….……. 2 %,
ab einem Betrag von mehr als 3 300 EUR bis zu 16 500 EUR …….…….……1 %,
ab einem Betrag von mehr als 16 500 EUR bis zu 33 100 EUR …….…….. 0,7 %,
ab einem Betrag von mehr als 33 100 EUR bis zu 99 500 EUR …………… 0,4 %,
ab einem Betrag von mehr als 99 500 EUR bis zu 663 800 EUR …………. 0,2 %.
Der Betrag über 663 800 EUR wird nicht eingerechnet.
Die geringste Gebühr ist 23 EUR.
Kosten des Rechtsanwalts
Es gibt mehrere Arten der Vergütung für die Rechtsdienstleistungen. Wir vereinbaren meistens mit unseren Mandaten Stundensatz. Es ist aber auch möglich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung unser Honorar übernimmt, oder wir können ein Anteilshonorar vereinbaren (damit müssen aber beide Seiten einverstanden sein). Die Vorteile des Anteilshonorars für Mandanten sind:
• der Mandant muss zwischenzeitlich für unsere Dienstleistungen nicht zahlen, das ganze Honorar wird erst nach der Beendung unserer Tätigkeit bezahlt (meist aus Erbschaft),
• die Höhe des Honorars ist vom Wert des Nachlasses abhängig (Risikoangrenzung auf Seite des Mandanten),
• falls wir nicht erfolgreich sind, Sie zahlen keine Kosten für unsere Dienstleistungen.
Haben Sie eine Erbschaftsache in der Slowakei? Wenden Sie sich an uns und lassen Sie sich beraten. Erstberatung wird für Sie kostenlos sein.